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AGB's / NUTZUNGSBEDINGUNGEN

* Die Gebühr für die Nutzung des Hundeauslauf's ist vor dem Betreten desHundeauslauf's am Eingangsbereich zu entrichten.

* Der Tierhalter versichert, im Besitz einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung zu sein. Diese ist auf Verlangen vorzulegen.

* Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, sowie frei von Parasiten und ausreichend schutzgeimpft ist.
Für Schäden, die durch Parasitenbefall oder ansteckende Krankheiten verursacht werden, haftet der Eigentümer. Der Impfpass ist auf
Verlangen vorzulegen.

* Hunde mit Zwingerhusten sind bis zur vollständigen Genesung vom Gelänge fern zu halten. Bitte beachten Sie dabei, dass
Zwingerhusten nach Abklingen der Symptome noch ca. 1 Woche ansteckend ist!

* Hündinnen sind während der Zeit der Läufigkeit vom Hundeauslauf ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitig erkannter Läufigkeit
übernehmen wir im Falle eines Deckaktes keine Haftung.

* Für jegliche Schäden, die der Hund während des Aufenthalt's auf dem Gelände erleiden könnte, übernimmt der Betreiber des Geländes
keine Haftung. Schäden am Eigentum des Betreibers durch den Hund hat der Tierhalter zu tragen. Für Schäden die der Hund an Dritten
Hunden, Menschen oder anderen Tieren) verursacht, haftet der Eigentümer des Tieres.

* Buddeln auf dem gesamten Gelände ist verboten. Sollte ein Hund ein Loch buddeln ist dieses durch den Tierhalter wieder vollständig zu
schließen.

* Der Tierhalter hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass durch seinen Hund andere Nutzer des Geländes nicht belästigt oder gefärdet
werden.

* Jedem Besucher des Hundeauslauf's ist bekannt, dass junge Hunde auch mal hochspringen können und somit Kleidung verunreinigt
werden kann.

* Hundekot ist unverzüglich und ordnungsgemäß zu entsorgen.

* Jacken, Mäntel, Pullover, Hundemäntel etc. dürfen nicht über den Zaun gelegt/gehängt werden.

* Die Hunde dürfen nicht mit einer Leine oder Ähnlichem am Zaun befestigt (angehängt) werden.

* Die Hunde dürfen im Auslauf nicht gefüttert werden, auch keine Leckerchen um Neid unter Hunden zu vermeiden.

* Die Hunde dürfen im Auslauf nicht gekämmt oder gebürstet werden.

* Es darf leider kein Hundespielzeug (Ball, Frisbie etc.) mehr mitgebracht werden, da es gerne "vergessen" wurde und mehrfach zu
Schäden der Maschine beim mulchen geführt hat.

* Auf dem Parkplatz und im Hundeauslauf herrscht absolutes Rauchverbot. Rauchen vorne bei den Tischen ist erlaubt.

* Auf dem gesamten Gelände herrscht Alkoholverbot.

* Ausserhalb der Öffnungszeiten oder vereinbarten Termine ist ein Betreten des Betriebsgeländes nicht gestattet.

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Gefahrhunde / Listenhunde:


Hunde, die auf Grund der Rasse vor dem Gesetz als gefährlich eingestuft sind, dürfen den Auslauf zu den regulären Zeiten nutzen, sofern der Hund mittels eines Wesenstest's vom Maulkorb befreit ist.
Der Wesenstest ist vor dem Betreten des Auslaufs durch den Tierhalter nachzuweisen.

Hunde, die auf Grund der Rasse vor dem Gesetz als gefährlich eingestuft sind, deren Tierhalter keine Maulkorbbefreiung anhand eines Wesenstests nachweisen können, dürfen den Auslauf nur nach Terminvergabe nutzen.
Entsprechende Ausweichmöglichkeiten auf den 2. Auslauf sind nach Rücksprache mit dem Betreiber des Geländes möglich.

Hunde, die vor dem Gesetz als gefährlich eingestuft sind, sowie Hunde die sozial unverträglich sind, sind von den öffentlichen Zeiten ausgeschlossen und bedürfen eines speziellen Termins nach Belegungsplan.
Diese speziellen Termine werden ausschließlich durch den Betreiber des Geländes vergeben.


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Schäden, die durch Missachtung der AGB's entstehen, gehen zu Lasten des Hundehalters.

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