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AGB's / NUTZUNGSBEDINGUNGEN
* Die Gebühr für die Nutzung des Hundeauslauf's ist vor
dem Betreten desHundeauslauf's am Eingangsbereich zu entrichten.
* Der Tierhalter versichert, im Besitz einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung
zu sein. Diese ist auf Verlangen vorzulegen.
* Der Tierhalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden
Krankheiten, sowie frei von Parasiten und ausreichend schutzgeimpft
ist.
Für
Schäden, die durch Parasitenbefall oder ansteckende Krankheiten
verursacht werden, haftet der Eigentümer. Der Impfpass ist
auf
Verlangen
vorzulegen.
* Hunde mit Zwingerhusten sind bis zur vollständigen Genesung
vom Gelänge fern zu halten. Bitte beachten Sie dabei, dass
Zwingerhusten
nach Abklingen der Symptome noch ca. 1 Woche ansteckend ist!
* Hündinnen sind während der Zeit der Läufigkeit
vom Hundeauslauf ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitig erkannter
Läufigkeit
übernehmen
wir im Falle eines Deckaktes keine Haftung.
* Für jegliche Schäden, die der Hund während des
Aufenthalt's auf dem Gelände erleiden könnte, übernimmt
der Betreiber des Geländes
keine
Haftung. Schäden am Eigentum des Betreibers durch den Hund
hat der Tierhalter zu tragen. Für Schäden die der Hund
an Dritten
Hunden,
Menschen oder anderen Tieren) verursacht, haftet der Eigentümer
des Tieres.
* Buddeln auf dem gesamten Gelände ist verboten. Sollte ein
Hund ein Loch buddeln ist dieses durch den Tierhalter wieder vollständig
zu
schließen.
* Der Tierhalter hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass
durch seinen Hund andere Nutzer des Geländes nicht belästigt
oder gefärdet
werden.
* Jedem Besucher des Hundeauslauf's ist bekannt, dass junge Hunde
auch mal hochspringen können und somit Kleidung verunreinigt
werden
kann.
* Hundekot ist unverzüglich und ordnungsgemäß zu
entsorgen.
* Jacken, Mäntel, Pullover, Hundemäntel etc. dürfen
nicht über den Zaun gelegt/gehängt werden.
* Die Hunde dürfen nicht mit einer Leine oder Ähnlichem
am Zaun befestigt (angehängt) werden.
* Die Hunde dürfen im Auslauf nicht gefüttert werden,
auch keine Leckerchen um Neid unter Hunden zu vermeiden.
* Die Hunde dürfen im Auslauf nicht gekämmt oder gebürstet
werden.
* Es darf leider kein Hundespielzeug (Ball, Frisbie etc.) mehr mitgebracht
werden, da es gerne "vergessen" wurde und mehrfach zu
Schäden
der Maschine beim mulchen geführt hat.
* Auf dem Parkplatz und im Hundeauslauf herrscht absolutes Rauchverbot.
Rauchen vorne bei den Tischen ist erlaubt.
* Auf dem gesamten Gelände herrscht Alkoholverbot.
* Ausserhalb der Öffnungszeiten oder vereinbarten Termine ist
ein Betreten des Betriebsgeländes nicht gestattet.
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Gefahrhunde / Listenhunde:
Hunde, die auf Grund der Rasse vor dem Gesetz als gefährlich
eingestuft sind, dürfen den Auslauf zu den regulären Zeiten
nutzen, sofern der Hund mittels eines Wesenstest's vom Maulkorb
befreit ist.
Der Wesenstest ist vor dem Betreten des Auslaufs durch den
Tierhalter nachzuweisen.
Hunde, die auf Grund der Rasse vor dem Gesetz als gefährlich
eingestuft sind, deren Tierhalter keine Maulkorbbefreiung anhand
eines Wesenstests nachweisen können, dürfen den Auslauf
nur nach Terminvergabe nutzen.
Entsprechende Ausweichmöglichkeiten auf den 2. Auslauf sind
nach Rücksprache mit dem Betreiber des Geländes möglich.
Hunde, die vor dem Gesetz als gefährlich eingestuft sind, sowie
Hunde die sozial unverträglich sind, sind von den öffentlichen
Zeiten ausgeschlossen und bedürfen eines speziellen Termins
nach Belegungsplan.
Diese speziellen Termine werden ausschließlich durch den Betreiber
des Geländes vergeben.
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Schäden, die durch Missachtung der AGB's entstehen,
gehen zu Lasten des Hundehalters.
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